Gemäss Pauschalreisegesetz müssen die Kundengelder mit einem Fonds abgesichert sein. Der populärste Fonds – der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche, hat seine Gebühren per 1. Januar 2022 angepasst.
Die primäre Aufgabe des eines Garantiefonds besteht darin, die Kundengelder in Falle eines Konkurses ihrer Teilnehmer abzusichern, sodass die Reisenden dar für ihre Reise vorausbezahlte Geld zurückerhalten oder ihre Reise trotzdem antreten.
Mit der neuen Gebühr wird das Risiko minimiert, dass bei einem grossen Schadensfall das Kapital des Garantiefonds nicht ausreicht, um die Kundeneinzahlungen abzusichern.
Der Reisende bezahlt ab 1. Januar 2022 eine Gebühr von 2,5 Promille auf den Pauschalreisepreis an den Tour Operator oder das Reisebüro, wo er die Reise bucht.
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